Camping 't Hoge Zand


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Regel

Hierbei heißen wir Sie herzlichen Willkommen auf unseren Campingplatz. Diese Regel, die Sier vorangehend an oder beim Abschliessen des Standplatzvertrages erhalten haben, enthalten ein paar Reglen im Bezug auf der Art und Weise wie Sie (und Ihre Gãsten) sich auf unserem Platz verhalten müssen. Tätsächlich formen diese Reglen eine Ganzheit (dem Vertrag und) der von uns angewendete RECRON-Bedingungen.

Wir bitten Sie freundlich, diese Reglen gut durch zu nehmen. Hierdurch können wir zusammen dafür sorgen, daß keine gegenseitigen Entthäuschungen entstehen können in Bezug auf Ihren Aufenthalt auf unserem Camping.

Anmeldung

Sie müssen sich bei Ankunft auf dem Camping immer bei uns anmelden. Wenn das nicht gleich möglich ist, müssen Sie dieses an einem späteren Zeitpunkt machen. Bei anmeldung müssen Sie einen Ausweis vorlegen. Sie werden uns immer angeben müssen, mit wem sie den Platz betreten, oder Ihre Besucher darauf aufmerksam machen, daß Sie sich immer bei uns anmelden.

NB Sich auf einem späteren Zeitpunkt melden, gilt auch für Besucher.

Familienzusammenstellung

Wenn es Personen gibt, die unseren Platz betreten und kein Mitglied sind von der Familie, wie im Vertrag angegeben, werden diese Personen "Besucher" genannt. Flür Besucher, die in Ihrem Wohnwagen übernachtenI gilt die Besucherregelung. Pro Besucher wird dann ein Betrag in Rechnung gestellt. Dieser Tarif, der jedes Jahr bekannt gegeben wird (via einem Brief und/oder eine Einrllcküng im Mitteilungsschränckchen) steht in Zusammenhang mit dem Gebrauch von (Sanitär)Anlagen und Touristensteuer.

Eröffnungszeiten

Der Camping ist am Anfang geöffnet von Ostern bis zu den Herbstferien. Obwohl der Campingplatz nur in diese Periode offen ist. Für Aufenthalt kann man auer der angegebenen Periode wohl den Platz betreten. Dieses können Sie zurn Beispiel tun urn Unterhalt zu pflegen

Ruhe und Ordnung

Ab 23.00 Uhr bis 8.00 Uhr gilt auf unserem Platz eine Periode von Stille. Während dieser Periode ist es nicht gestattet um:    

-über den Campingplatz zu fahren mit dem auto, dem Motorrad oder dem Moped;

-das Radiogerät spielen zu lassen;

-BelästungenderNachbarn

Pro Standplatz werden maximal zwei Haustiere erlaubt. Die Tiere dürfen außerhalb des Standplatzes nur an der Leine geführt werden. Tieren dürfen Sie nicht auf dem Campingplatz auslassen. Wenn dieses unglücklicherweise doch geschieht, sind Sie selbstverständlich genötigt auf zu räumen.

Ansprechpunkt

Wir sind am Antang erreichbar ab 10.00 Uhr. Naturlich sind wir für dringende Fälle Tag und Nacht erreichbar.

Wichtige Telefonnummern sind:

- die allgemeine alarmnummer 112
- Polizei                                                                    0900-8844
- Feuerwehr 0118-414444
-Krankenhaus                                                         0111-430000
- Hausartzt Smit                                                     0111-641280
  Molenweg 61 Oosterland
-Tandartzt Backer 0111-482887
  Poststraat 14  Bruinisse
-Tierenartzt Schouwen Duiveland     0111-412180     
  Grevelingenstraat 17  Zierikzee

Die unterbringung und das wegholen von dem Wohnwagen

Der Wohnwagen kann nur auf dem Standplatz gestilt werden mit unserer Zustimmung. Diese Zustimmung müssen Sie erhalten mittels eines Gesuchs. Nach Empfang dieses Gesuchs wird von uns einen Zeitpunkt bestimmt, worauf der Wohnwagen nach dem Standplatz transportiert werden kann. Von diesem Zeitpunkt erhalten Sie eine schriftlicher Bestätigung.

NB Der Transport von oder nach dem Standplatz und die Unterbringung oder die Entfernung von dem Wohnwagen geschieht vollständig auf eigenes Risiko und eigener Rechnung. Wenn Sie Ihren Wohnwagen von dem Standplatz wegholen wollen, dann müssen Sie hierfur ein Gesuch vorlegen. Nach Empfang dieses Gesuchs werden wir einen Zeitpunkt bestimmen wann dieses statt finden kann. Hiervon empfangen Sie eine schrjftliche Bestätiging.

NB Bei der Beurteilung von diesem Zeitpunkt worauf eine Umstellung stattfinden muß, können Witterungsverhältnisse eine Rolle spielen. Wasserüberlastung auf dem Campingplatz kann einen legitimer Grund sein um den Transport an einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen.

Mabe von dem Wohnwagen

für Wohnwagen hantieren wir eine maximum Höhe, Breite und Länge 35 m² Bodenoberfläche.

An- und Beinau

Es ist nicht gestattet um an, bei oder in die Nävon dem Wohnwagen ein Gebäude hin zu setzen und/oder zu errichten. auf dem Standplatz können sie wohl einen Schuppen oder ein Gartenhäuschen setzen. Dieser muß der folgenden Farbe und Abmessungen entsprechen: Grün, Blau oder Weiß, 2 meter hoch, 3 meter breit und 2 meter tief.

NB Unter einen Anbau ader Beibau wird nicht Vorzelt oder Partyzelt verstanden.

Verkauf der Wohnwagen

Der Vertrag , den Sie mit uns geschallen haben, ist persönlich und nicht übertragbar. Sie mieten mittels dieses Vertrages nur einen Standplatz. Der Verkauf van einem Wohnwagen mit Erhaltung des Standplatzes is nicht möglich und wird also nicht gestattet.

Unterhaltung Wohnwagen

Sie sind genötigt urn Ihren Wahnwagen anständig zu unterhalten. Auf diese Weise erhalten sie zusammen mit Ihren Gästen das Angesicht van dem Campinpplatz und die lebensumstände auf dern Campingplatz.

Pfege Grünanlage

Sie sind genötigt das Gras (den Rasen), die Sträucher und die Pflanzen auf Ihrem Standplatz selbständig zu unterhalten. Wenn die Grünanlagen auf und um Ihren Standplatz herum nicht anständig unterhalten sind, laufen Sie das Risico, das wir (nachdem wir Sie hierauf zweimal schriftlich Aufmerksam gemacht haben) einige Angebote für Grünanlagenunterhalt anfregen, woraus wir eine Wahl machen.

Bei einer eventuellen Wahl wird denn auf Ihre Rechnung und Ihr eigenes Risiko die Grünanlagen in Ordnung gebracht.

NB Es ist nicht gestattet Bäume zu beschneiden.

Versorgungseinrichtungen

Für den Anschluß auf dem Abzugkanal, der Elektrizitätsversorgung und dem Telefon müssen Sie einen Dritten einschalten. Bevor dieses wirklich geschieht, müssen Sie hierfür bei uns ein Gesuch vorlegen. Auf einem von uns zu bestimmen Zeitpunkt werden wir dann diesen Dritten den Platz betreten lassen.

 Die Stramstärke auf dem Campingplatz ist 4 ampere.

NB     Wenn Sicherungen durchschlagen wird pro wiederhergestellte Sicherung einen Betrag von € 1,50 berechnet.

Verkehr

Auf dem Camping hantieren wir für allen Verkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km pro Stunde. Dies ist um die Sicherheit von Miterholungssuchenden und Kindern zu garantieren.

Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder, wie Autos und Motorräder müssen auf den dafür bestimmeten Parkplätzen geparkt werden.Motorisierte Fahrräder, wie Motorroller und Mopeds können dagegen auf dem Standplatz geparkt werden.

NB Auf dem Camping ist das Wegen und Verkehrreglement von Kraft.

Sicherheit auf dem Campingplatz

Auf Grund von Sicherheitsgründen, müssen Sie jedes Jahr Gassläucher, Gasleitungen und Gasanschlüsse auf Mangel kontrollieren. Bei einem Mangel sind sie genötigt um dieses sofort zu verhelfen. Alle zwei Jahre soliten sie auf eigene Rechnung Ihre Anschlüsse kontrollieren lassen von einem 'Beschauer' eines staatlich anerkannten Betriebes.

Da von dieser Kontrolle ein Gutachten gemacht wird, erwarten wir innerhalb zwei Wochen nach Ihrem Empfang des Untersuchungsgutachten eine Abschrift. Bei konstatierten Mängeln sind Sie genötigt um diese sofort (nach Empfang des Gutachtens) zu beheben.

Wenn Sie nicht innerhalb zwei Jahre, nach Unterzeichung, die obengenannte Untersuchung ausgeführt haben (und uns eine Abschrift des Untersuchungsgutachten zugeschickt haben) haben wir das recht um einige Offerten an zu fragen. Auf Basis von eine, von uns gemachte Wahl, wird dann auf Ihre Rechnung, durch einen Dritten, die notwendige Untersuchung ausgeführt. Das offizielle Untersuchungsgutachten wird Ihnen dann zugeschickt. Wir werden jedoch eine Abschrift hiervon erhalten. Wenn aus dem Gutachten zeigt, das Mangel konstatiert sind, wird von Ihnen erwartet, das sie diese sofort (nach Empfang des Gutachen) in Ordnung bringen.

NB Diese Bestimmung geht aus van eine Fortsetzung van dem Jarhrvertrag. Also entsteht da eine Anhäufung der Lauffrist.

In Ihrem eigenen Interesse und von Ihren Mitgästen gestattet wir aut unserem Platz nur den Gebrauch von Gastlaschen die mit Propan gefullt sind. Das füllen von Gasflaschen ist strengstens verboten. Pro Wohnwagen werden nur 2 Flaschen von 18 Kilo gestattet. Auserdem mag der Gasslauch nich länger sein als 60 Zentimeter. Es ist auch wichtig zu wissen, das wir Ihnen verbieten um Gasflaschen ganz oder teilweise ein zu graben.

Ständige Bewohnung

Ständige Bewohnung van Wohnwagen gewäwir nicht.

Hausmüll

Hausmüll wird auf unseren Platz abgeführt am Montag und Freitag.

Für GrobmülI gilt eine spezielle Regelung. Das heißt, das dieses geschieht nach Rücksprache mit uns.

Vermietung an Dritten

Die Vermietung van dem Wahnwagen an Dritten gestattet wird, wenn da die Tarife für bezahlt werden, die dafür stehen.

Befolgung Verhaltensregeln

Wenn sie einer der obengenannten Verhaltensregeln nicht befolgen, werden Sie hiervon schriftlich eine erste Mahnung erhalten. Nach einer zweiten Mahnung, womit Iht Versäumnis angegeben wird, laufen Sie das Risiko von einer Kündigung des Vertrages.

Trotzdem gehen wir davon aus das es bei Ihnen nicht soweit kommen wird!!!

 

Mit Freundlichen Grüßen,

 

Direktion Camping 't Hoge Zand

Ton Hammink